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satzungsbeschluss über die festsetzung der ffh-gebiete

...fand der Aspekt der Naherholungsfunktion für die Bevölkerung keine ausreichende Berücksichtigung... wurde der „Hünenpforte“ als ortsteilprägende, geologische Formation nicht die notwendige Bedeutung beigemessen


Zur Zeit macht die Vorlage 0009(2007) "Satzungsbeschluss über die Festsetzung der FFH-Gebiete" seine Runde durch Ausschüsse, BVs und Rat.

Dieser Vorlage kann ich in dieser Form nicht meine Zustimmung geben.

Die Vorlage verfügt aus meiner Sicht über zwei wesentliche Abwägungsdefizite. Erstens fand der Aspekt der Naherholungsfunktion für die Bevölkerung keine ausreichende Berücksichtigung. Zweitens wurde der „Hünenpforte“ als ortsteilprägende, geologische Formation nicht die notwendige Bedeutung beigemessen.

Zu 1. Im Rahmen der parallel geführten Diskussion um die Erweiterung des Steinbruchs hat unser Ortsverein mehrfach die Berücksichtung der Naherholungsfunktion der in Frage stehenden Flächen hervorgehoben. Dies wurde auch in der im Anschluss teilweise sehr emotional geführten Diskussion unter den Gegner der Erweiterung als ein wesentliches Argument benannt. 

Unabhängig vom Steinbruchverfahren gilt dieses Argument aber auch für die Ausweisung des Gebietes als FFH-Gebiet. Liest man die Vorlage des Umweltamtes, wird einem sehr schnell bewußt, dass Naherholungssuchende zukünftig keine gerngesehenden Gäste mehr in diesem Gebiet sein werden. 

Ich halte es schlicht weg für ein Versäumnis der Verwaltung, dass sie die Belange der Naherholung nicht in Einklang mit dem sicherlich berechtigten Interesse des Naturschutzes gebracht hat. Hierzu gibt es keinerlei fachlichen Beitrag eines Gutachters bzw. eine Stellungnahme z.B. des Sauerländischen Gebirgsvereins. Ich hätte mir hier mindestens eine Plandarstellung über ein mögliches Fuß- und Reitwegenetz gewünscht, aus der erkennbar gewesen wäre, wie Naturschutz und Naherholung auch zukünftig in Einklang gebracht werden können. Dieser fehlt jedoch völlig. Waren die Genehmigungshürden für  Wander- und Reitwege bislang relativ bescheiden, wird einem FFH-Gebiet zukünftig die Durchsetzung solcher Wegebeziehung unmöglich werden. "Betreten verboten" wird dann das Motto sein. Daher halte ich eine belastbare Planung eines zukünftigen, attraktiven Wegenetzes im Vorfeld eines Satzungsbeschlusses für zwingend erforderlich, um auch langfristig dem Naherholungsbedrüfnis der Hagenerinnen und Hagener gerecht zu werden.

Zu 2. In einer fachlichen Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW - Bestandteil der Vorlage - wird teilweise auf die Abwägungsdefizite im Bezug auf die Naherholungsfunktionen verwiesen.

Darüber hinaus macht der Geologische Dienst auf den Aspekt des Geotopschutzes aufmerksam.

Er verweist hier nicht nur auf das weitverzweigte Höhlennetz, sondern insbesondere auf die landschaftsbildprägenden und geologisch bedeutenden Felsformationen wie die Felsformation entlang der Hohenlimburger Str. und die "Hünenpforte". Zitat: Wie schon erwähnt, stellt das Felsentor der Hünenpforte mit den anhängenden Höhlenrelikten einen für NRW einzigartigen Geotop dar, dessen Schutz und Erlebbarkeit für die Bevölkerung in diesem NSG Vorrang vor allen anderen Aspekten genießen sollte. Wie sich schon aus der Namensgebung ergibt, ist das Felstor der Hünenpforte das Charakteristikum dieses NSG - es stellt seine besondere Eigenart dar. Ein Felstor dieser Art und Dimension existiert sonst nicht; die Stadt Hagen verfügt mit der Hünenpforte über eine im Landesvergleich geologische Besonderheit ersten Ranges. Zitatende.

Geht es nach dem Willen des Umweltamtes, dann soll dieses Gebiet dem höheren Ziel des FFH-Gebietsschutzes folgend der Sukezession überlassen werden und zukünftig zuwuchern. War es noch im Vorhaller Steinbruch möglich eine Felswand mit einzigartigen geologischen Verwerfungen (Kersbergwand) unter Schutz zu stellen, setzt sich hier die Umweltverwaltung mit einer Stringenz pro FFH-Gebiet über sämtliche andere unliebsamerscheinenden Aspekte hinweg, die aber für die Bevölkerung durchaus von Bedeutung sind.

Inwieweit auch die prähistorischen Knochenfunde zukünftig unter die ökologische Qurantäne fallen, kann man der Vorlage nicht entnehmen. Sollte dies jedoch der Fall sein, so meine ich, dass auch hier das damit zusammenhängende Entwicklungspotential der Fundstätte und ihrer Umgebung für zukünftige, noch nicht absehbare Entwicklungen frei von FFH-Restriktionen gehalten werden muß.

Aus meiner Sicht sind FFH-Naturschutz- und Geotopschutzaspekt unter Wahrung der Naherholungsfunktion durchaus in Einklang zu bringen. Das dabei Kompromisse im Rahmen der Abwägung gefunden werden müssen, ist klar. Dies hat aber verwaltungsintern ganz offensichtlich bislang nicht stattgefunden und muß durch die Politik nun eingefordert werden. Solang kann aus meiner Sicht kein Satzungsbeschluß erfolgen.

Herzliche Grüsse aus Emst, Bissingheim, Haßley und Holthausen

Jörg Meier
Ortsvereinsvorsitzender

 

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