Im Rahmen der Neuaufstellung
des Flächennutzungsplans ist eine Überprüfung
der Zentrenstruktur der Stadt Hagen erforderlich und somit rückt auch
der Einzelhandel mit seiner räumlich funktionalen Bedeutung für
die Stadtentwicklung in die Diskussion.
Die Dynamik im Einzelhandel sowie die Entwicklung der zentralörtlichen
Beziehungen und der traditionellen Geschäftszentren sind in der Bundesrepublik
Deutschland seit Mitte der 60er Jahre in besonderem Maße durch das
Aufkommen und die rasche Entfaltung neuer Betriebs- und Verkaufsformen
des Einzelhandels bestimmt worden. Entscheidendes Charakteristikum dieses
Veränderungsprozesses ist die zunehmende Durchsetzung des Marktes
mit stark expandierenden und filialisierten Großbetriebsformen bei
einer gleichzeitigen Verminderung der Anzahl von Handelsbetrieben, speziell
im Bereich der Grundversorgung, verbunden mit einer starken Erweiterung
der Gesamtverkaufsflächen.
Damit kommt es zu einer Veränderung in der räumlichen Verteilung
der Betriebe insbesondere des Lebensmitteleinzelhandels, die derzeit zu
Lasten der Innenstädte, der Stadtteilzentren und vor allem der Nebenlagen
(Quartierversorgungszentren) geht, während eine Ausweitung des Angebotes
vor allem in den peripheren Lagen erfolgt. Vor allem für immobile
Bevölkerungsgruppen bedeutet der Rückzug von Lebensmittelgeschäften
aus den traditionellen Wohnbereichen einen teilweisen Verlust ihrer Selbständigkeit.
Diese Entwicklungstendenzen führen zu deutlichen Standortumwertungen
in unseren Städten. Nachgefragt werden vor allem Standorte am Stadtrand,
auf der „grünen” oder „grauen Wiese” (Gewerbegebiete).
Die Trends auf der Nachfrage- und Angebotsseite haben gravierende Konsequenzen
für die gewachsenen traditionellen Geschäftslagen in unseren
Innenstädten und Nebenzentren.
Ziel eines Zentrenkonzeptes ist es somit, Prioritäten zu setzen,
an welchen Standorten zukünftig schwerpunktmäßig Einzelhandelsangebote
vorhanden sein sollen. Dabei übernimmt die Unterstützung funktionierender
Haupt- und Nebenzentren und die Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung
eine wichtige Rolle. Darüber hinaus gilt es, räumliche Versorgungslücken
zu erkennen und zu füllen.
Somit sind neue Investitionen an solche Standorte zu lenken, wo sie aus
Sicht der Stadtentwicklung wünschenswert wären.
In Emst bestehen zwei Konzentrationen von Einzelhandelsbetrieben. Zum
einen bilden entlang der Emster Straße zwischen Cuno wund Karl-Emst-Osthaus
Straße zwei kleine Lebensmittelanbieter, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks
und Dienstleistungsbetriebe ein Quartierversorgungszentrum.
Der zweite Standort befindet sich im Kreuzungsbereich Karl-Emst-Osthaus
Straße und Haßleyer Straße. Ein dort ansässiger
Kaufpark mit 480qm Verkaufsfläche ist aufgrund der oben beschriebenen
Entwicklungstendenzen langfristig nicht gesichert. Rücksprachen mit
dem Betreiber haben dies bestätigt.
Bezieht man die Einwohnerzahlen von Emst auf die zurzeit bestehende Verkaufsfläche
im Lebensmittelbereich, so ist zu sehen, dass in diesem Bereich ein Defizit
besteht.
Das Fehlen von ausreichenden Vollsortimentern in Emst führt dazu,
dass der mobile Teil der Bevölkerung große Einkäufe in
Eilpe und Hohenlimburg tätigt. Dadurch kommt es zu längeren Bewegungszeiten
privater Kraftfahrzeuge.
Für die Stärkung des Stadtteils Emst und für eine langfristig
gesicherte Nahversorgung ist es jedoch wünschenswert, fußläufig
erreichbare Betriebe, wenn möglich mit Vollsortiment anzusiedeln.
Meist fehlen aufgrund der betriebswirtschaftlich erforderlichen Verkaufsflächengröße
und der notwendigen Stellplatzflächen geeignete Grundstücke,
die eine Ansiedlung eines zukunftsfähigen Betriebes zulassen.
Für den Bereich Emst besteht nun die Chance einen solchen Betrieb
zu integrieren. Im Zusammenhang mit Umbau- bzw. Neubauplanungen der gegenüberliegenden
Sporthalle ist zu überlegen, in wieweit hier eine ausreichende Nahversorgung
mit Vollsortiment eingebunden werden kann. Neben der Anbindung an den ÖPNV
und eine optimale fußläufige Erreichbarkeit durch die direkt
angrenzenden Wohnsiedlungsbereiche erfüllt dieser Standort zunächst
optimale Bedingungen.
Bei einer Ansiedlungsplanung ist auf den regelmäßigen Marktbetrieb
unbedingt Rücksicht zu nehmen. Denn auch dieser erfüllt nicht
nur wertvolle Nahversorgungsfunktion. Auch ist er an Markttagen ein Kommunikationsbereich
für die Bewohner des Stadtteils.
Den positiven Aspekten für die Quartiersentwicklung durch die Ansiedlung
eines Vollsortimenters am Emster Marktplatz steht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen
auf der Karl-Emst-Osthausstraße entgegen. Auch bezüglich der
Problematik des potentiellen Zulieferverkehrs und der damit verbundenen
Auswirkungen auf die unmittelbar angrenzenden Bewohner ist eine verträgliche
Lösung zu erarbeiten. Für die Ansiedlung eines Vollsortimenters
in diesem Bereich muss erst Planungsrecht geschaffen werden. In dem dafür
notwendigen Bebauungsplanverfahren müssen auch Untersuchungen über
mögliche Lärmbelästigungen durchgeführt werden und
Maßnahmen dagegen ergriffen werden.
Städtebauliche Untersuchungen haben gezeigt, dass, an zwei Standorten
in Emst die Ansiedlung eines großflächigen Vollsortimenters
sinnvoll ist. Ein bedingt geeigneter Standort liegt an der Feithstraße,
auf dem Grundstück, auf dem heute das Asylantenheim steht, neben dem
Studieninstitut. Für diesen Standort interessiert sich zurzeit ein
Erschließungsträger, der einen Optionsvertrag für das Grundstück
abschließen möchte.
Naturgemäß stellt die Ansiedlung eines Vollsortimenters eine
erhebliche Konkurrenz zu den noch bestehenden Lebensmittelanbietern dar
und eine Verdrängung der Betriebe ist wahrscheinlich. Dabei muss allerdings
berücksichtigt werden, dass aufgrund der rasanten Entwicklung im Einzelhandel,
diese Betriebe mittel- bis langfristig ohnehin konkurrenzschwach sind.
Eine planungsrechtliche Steuerung zu einem frühen Zeitpunkt an den
richtigen Ort ist somit der richtige Schritt für eine angebotsorientierte
Einzelhandelsplanung. So werden immer wieder Standorte, insbesondere für
Discounter, an der Haßleyer Straße angefragt. Die Alternative
einer ungedämmten Ansiedlung von Discountern an verkehrsgünstigen,
nicht integrierten Lagen kann nicht im Sinne einer gesunden Einzelhandelsentwicklung
der Stadt sein.
In die Neuordnung des Emster Marktplatzes muss auch die Turnhalle im
Steinhoff- Park mit einbezogen werden. Die vorhandene Turnhalle ist stark
renovierungsbedürftig, sodass abgewogen werden muss, ob diese durch
einen Neubau ersetzt werden soll. Dadurch bietet sich die Chance, sie in
unmittelbarer Nachbarschaft zum vorhandenen Sportplatz zu bauen. Der Umkleidebereich
und die Sanitäreinrichtungen der neuen Turnhalle könnten dann
sowohl von den Benutzern der Turnhalle als auch des Sportplatzes genutzt
werden.
So würde der zentrale Bereich in Emst, der Marktplatz mit dem Wochenmarkt,
einem Vollsortimenter und einer neuen Turnhalle eine interessante, sich
ergänzende Belebung erfahren.
Städtebauliches
Entwicklungskonzept für den Bereich Hagen-Emst-Marktplatz -
Öffentliche Beschlußvorlage - Drucksachennummer 0795/2004, Datum
10.11.204
( pdf-Dokument) |